1. Was ist ein Präventionskurs nach §20 SGB V?

Ein Präventionskurs nach §20 SGB V ist ein zertifizierter und von den Krankenkassen anerkannter Gesundheitskurs, der sich auf ein bestimmtes Handlungsfeld der Bereiche Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum konzentriert. Allgemeines Ziel der Kurse ist es, das Gesundheitsbewusstsein schrittweise zu sensibilisieren und zu stärken, um dauerhaft einen gesunden Lebensstil zu entwickeln.

2. Wer bezahlt den Kurs?

Das Präventionsangebot beruht auf der Verpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherungen, die Gesundheit ihrer Versicherten zu fördern und Krankheiten vorzubeugen. Daher übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen 2 Mal im Jahr 80% der Kosten eines Präventionskurses nach §20 SGB V ihrer Mitglieder (Mindestalter 6 Jahre). Auch die Beihilfe NRW bezuschusst unsere Kurse zu 80%. Den Eigenanteil (meist 20% der Kursgebühren) übernehmen wir komplett für Sie. Je nach Kurs kann es vorkommen, dass es Zuzahlungen für zusätzliche Leistungen gibt (Testung, Eintrittspreis Trampolinpark). Dem Flyer zum Kurs können Sie entnehmen, ob der jeweilige Kurs Kosten für Sie verursacht. Private Krankenkassen übernehmen die Kurskosten nicht, daher zahlen Privatversicherte (ohne Beihilfeberechtigung) eine Pauschale von 25€.

3. Warum muss ich ein SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen?

Bei der Teilnahme an Präventionskursen nach §20 SGB V geben wir Ihnen über das Verfahren mit dem SEPA-Mandat die Möglichkeit, an einem Kurs teilzunehmen, ohne direkt in Vorkasse treten zu müssen.

Da es sich um einen Präventionskurs nach §20 SGB V handelt, bekommen Sie nach der Teilnahme an dem Kursprogramm das Geld von Ihrer Krankenkasse überwiesen. Damit das Geld für den Kurs möglichst ohne großen Aufwand bei uns als Anbieter ankommt, haben wir das SEPA-Lastschriftmandat eingeführt, wodurch das Geld ca. 10 Wochen nach dem Kurs automatisch eingezogen wird, die Krankenkassen überweisen Ihnen die Kursgebühr durchschnittlich bereits nach 4 Wochen. Bevor wir das Geld einziehen, informieren wir Sie per E-Mail darüber (bitte auch in Spam-Ordner nachschauen). Sofern Ihnen die Kursgebühr noch nicht erstattet wurde, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse und fragen nach, warum Ihnen die Kursgebühr noch nicht erstattet wurde, meistens erstattet Ihnen die Krankenkasse das Geld dann sofort. Sollte der sehr unwahrscheinliche Fall auftreten, dass es ein Problem gibt, antworten Sie uns bitte auf unserer E-Mail, teilen uns den Grund mit und wir pausieren auf Wunsche den Einzug bis Sie das Geld erhalten haben.

4. Was mache ich, wenn ich das Geld von meiner Krankenkasse noch nicht bekommen habe, mir das Geld aber schon von meinem Konto eingezogen wurde?

Wenn wir das Geld von Ihnen eingezogen haben, Sie aber noch nichts von Ihrer Krankenkasse überwiesen bekommen haben, melden Sie sich am besten umgehend bei Ihrer Krankenkasse. Erfahrungsgemäß prüfen diese dann, ob sie bereits eine Teilnahmebescheinigung des Kurses von uns erhalten haben und überweisen Ihnen dann das Geld. Sollte dies nicht funktionieren, kontaktieren Sie uns per Mail unter info@prefitcologne.de oder per Telefon unter 0156 7875 7401.

5. Wieso kommt es vor, dass die Krankenkassen länger brauchen das Geld zu überweisen?

Jede Krankenkasse braucht für die Erstattung der Kurskosten an das Mitglied unterschiedlich lange. Das hängt von den Bearbeitungszeiten der Krankenkasse ab. Nachdem Sie Ihren Kurs mit uns ausgeführt haben, erhalten die Krankenkassen von uns Ihre Teilnahmebescheinigung und sollten Ihnen das Geld nach durchschnittlich 4 Wochen überweisen. Wenn Sie noch auf Ihr Geld warten, rufen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse an.

6. Warum erstatten die Krankenkassen unterschiedlich hohe Kursgebühren?

Jede gesetzliche Krankenkasse und auch die Beihilfe NRW haben ein Standard Budget, dass sie Ihnen für einen Präventionskurs zur Verfügung stellt. In Anlehnung daran werden unsere Kurskosten berechnet. Dieses Budget können Sie auf folgender Seite  nachschauen: Krankenkassenzuschüsse

7. Wieso kostet der Kurs nicht nur 25€?

25€ werden nur bei privat Versicherten als „Aufwandsentschädigung“ berechnet, da diese den Kurs nicht über die Krankenkasse abrechnen können, wir Ihnen aber trotzdem die Möglichkeit geben möchten, an unserem Kurs teilzunehmen. Bei unseren Kursen handelt es sich um zertifizierte Gesundheitskurse. Zertifiziert sind unsere Kurse zur Qualitätssicherung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention. Des Weiteren lassen wir dort auch alle unsere Kursleiter*innen zertifizieren, die für diesen Prozess eine Reihe an Qualifikationen (wie ein abgeschlossenes Sportstudium oder eine abgeschlossene Ausbildung in der Sport- und Gesundheitsbranche) aufweisen müssen. Unsere Kurse beinhalten Einheiten von mehreren Stunden in Kompaktform und teilweise als Online-Selbstlerneinheit. Somit könnten mit 25€ unsere gesamten Kosten nicht gedeckt werden.

8. Wieso habe ich bei einigen Kursen einen Eigenanteil, bei anderen nicht?

Die Krankenkassen übernehmen nur ca. 80% der gesamten Kurskosten. Normalerweise fällt damit bei jedem Präventionskurs nach §20 SGB V noch ein Eigenanteil an. Da wir die Philosophie haben, dass jeder die Möglichkeit haben sollte an einem Präventionskurs teilzunehmen, übernehmen wir als Prefit Cologne den Eigenanteil für Sie.

Ausnahmen sind bei uns zum Teil die Kurse, die eine Testung enthalten, da wir dort einen größeren Aufwand für die Auswertung haben. Dort berechnen wir Ihnen einen kleinen Beitrag. Zudem fällt bei unserem Kurs im Trampolinpark noch ein kleiner Anteil für den Eintritt an und je nach Trampolinpark ist es möglich, dass Sie vor Ort selber Socken kaufen müssen. Die Infos finden Sie auch nochmal im Anschreiben.

9. Was passiert, wenn ich bei einer anderen Beihilfe als der Beihilfe NRW versichert bin?

Jede Beihilfe bezuschusst Präventionskurse anders. Die Beihilfe NRW bezuschusst Präventionskurse zu 80% die restlichen 20% übernehmen wir für Sie. Die Beihilfe des Bundes bezuschusst Präventionskurse leider noch nicht. Hier müssen Sie 25€ an uns zahlen. Wenn Sie bei einer anderen Beihilfe sind, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Beihilfe, wie Präventionskurse dort bezuschusst werden. Sollten Sie dort einen Eigenanteil von 20% haben, werden wir diesen für Sie übernehmen.

10. Kann mein Kind auch am Kurs teilnehmen, wenn es 5 Jahre oder jünger ist?

Leider sind unsere Kurse erst für Kinder ab sechs Jahren zertifiziert, daher übernehmen die Krankenkassen für Kinder unter sechs Jahren keine Kosten für unsere Kurse. Wollen Sie, dass Ihr Kind dennoch am Kurs teilnimmt, dann berechnen wir Ihnen eine Pauschale von 25€ für den gesamten Kurs.

11. Bekomme ich an meine angegebenen Kontaktdaten Informationen über andere Prefit Angeboten gesendet?

Ja, wenn wir Kurse im Angebot haben, bei denen wir überzeugt sind, dass diese für Sie interessant sein könnten, werden wir Sie davon in Kenntnis setzen. Natürlich können Sie dem jederzeit widersprechen, einfach eine kurze Mail an info@prefitcologne.de senden.

12. Kann ich vor dem Kurs herausfinden, ob der Kurs, an dem ich/mein Kind teilnehmen will, als Präventionskurs zertifiziert ist?

Leider ist es nicht möglich, dass unsere kommunizierten Kursnamen direkt mit den bei der ZPP und den Krankenkassen hinterlegten Kurstiteln übereinstimmen. Dies liegt daran, dass die zertifizierten Kurstitel oft zu fachlich sind und sich daher nicht für die Außenkommunikation an unsere Kunden eignen. Unser Ziel ist es, Ihnen ansprechende und verständliche Kursbezeichnungen anzubieten, die besser zu Ihrer sportlichen Erfahrung passen. Sie können aber sicher sein, dass alle unsere Präventionskurse korrekt zertifiziert sind.

13. Muss ich den Präventionskurs bei meiner Krankenkasse beantragen?

Aktuell ist es so, dass lediglich die AOK Rheinland/Hamburg eine Beantragung der von uns durchgeführten Präventionskurse fordert. Mitglieder aller anderen Krankenkassen (auch Mitglieder der anderen AOK-Krankenkassen) müssen die Beantragung nicht ausfüllen. Der Antrag wird automatisch von uns an die AOK Rheinland/Hamburg versendet. Sie müssen sich hierüber keine weiteren Gedanken machen und uns auch nicht die Bestätigung der AOK weiterleiten.

14. Warum wurden mir 12,50€ vom Konto abgebucht und warum habe ich diesen Betrag nicht von meiner Krankenkasse zurückerstattet bekommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen und die Beihilfe NRW bezuschussen einen Präventionskurs nur, wenn der Teilnehmer an zwei Kurseinheiten teilgenommen hat. Sollte der Teilnehmer nur an einer Kurseinheit teilgenommen haben, werden wir die Kursunterlagen nicht an Ihre Krankenkasse weiterleiten, da diese den Kurs dann nicht bezuschussen darf. Stattdessen werden wir von Ihrem Konto eine Pauschale von 12,50€ als Aufwandsentschädigung abbuchen, die Sie nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen!(Krankheits-/Verletzungsbedingtes fernbleiben ist davon ausgenommen, bitte informieren Sie uns in diesem Fall per E-Mail: prefitunterlagen@prefitcologne.de ).